Bundesweiter Warntag am 8. Dezember 2022

Sirene Warnung Katastrophe

Die Innenministerinnen und Innenminister von Bund und Ländern haben beschlossen, dass der Warntag 2022 im Dezember und nicht im September stattfindet. Ziel sei es, die Menschen in Deutschland über die unterschiedlichen Warnmittel in Gefahrensituationen zu informieren und damit auch stärker auf den Bevölkerungsschutz insgesamt aufmerksam zu machen. Die beteiligten Behörden und Einsatzkräfte aktivieren die unterschiedlichen Warnmittel am Donnerstag, dem 8. Dezember 2022, um 11 Uhr.

Aktuell wird gemeinsam mit den Mobilfunknetzbetreibern mit Hochdruck an der Einführung des neuen Warnkanals Cell Broadcast gearbeitet. Im Rahmen des Warntags soll der Warnkanal Cell Broadcast erstmalig getestet werden. Dazu soll eine Testwarnmeldung bundesweit versendet werden. Diese erscheint dann auf allen Endgeräten, die in einer Mobilfunkzelle eingebucht sind und über die Empfangsfähigkeit von Cell Broadcast-Nachrichten verfügen. Die Mobilfunknutzerinnen und -nutzer werden bis zum Warntag über die Möglichkeiten gesondert informiert werden. Ende Februar 2023 soll Cell Broadcast den Wirkbetrieb (regulärer Betrieb eines meist komplexen Systems) aufnehmen und die bisherigen Warnmittel wie die Warn-App NINA, Radio, Fernsehen oder digitale Werbetafeln ergänzen.

Anmerkung:

Die Fortsetzung des Warntages wird begrüßt, da wichtige Erkenntnisse für die Warninfrastruktur aus den Rückmeldungen der Bevölkerung gewonnen werden dürften. Der Bundesweite Warntag sollte ursprünglich wie im Jahr 2020 ebenfalls im September stattfinden. Ziel war es, eine jährlich wiederkehrende Übung bzw. Öffentlichkeitsarbeit zu Warnmeldungen im selben Monat zu etablieren. Die aktuelle Verschiebung auf Dezember 2022 dürfte insofern mit den technischen Herausforderungen eines bundesweiten Cell Broadcast Warnkanals zusammenhängen.

Die genauen technischen Schwierigkeiten sind nicht bekannt. Klar ist jedoch, dass ein flächendeckendes Mobilfunknetz in Deutschland bis heute nicht vorhanden ist. Laut einer Mitteilung der Bundesnetzagentur aus Oktober 2020 sind 96,5 Prozent der Fläche in Deutschland von mindestens einem Mobilfunknetzbetreiber mit 4G (LTE) versorgt. Gebiete ohne Mobilfunkversorgung bilden zusammen 0,3 Prozent der Landesfläche. Insofern erscheint es gut, dass das BMI und das BBK betonen, dass der Warnmittelmix aus Cell Broadcast, NINA-WarnApp, Sirenen etc. das Ziel ist. Diese Forderung wurde angesichts der Hochwasserereignisse in Westdeutschland 2021 ebenfalls gegenüber des Bundes erneuert.

Auch deshalb ist es richtig, dass die Frist für das Sirenenförderprogramm noch einmal verlängert wurden und Anträge für Maßnahmen in das örtliche Sirenennetz bis Ende des Jahres 2022 noch gestellt werden können. Die Abrechnung der jeweiligen Maßnahme muss bis Ende 2023 erfolgen. Wir informierten dazu mit Rundschreiben vom 03.05.2022.

Viele Vertreter der Länder hatten nach dem Debakel im Jahr 2020 eine Wiederholung des Bundeswarntages infrage gestellt, da ein weiterer Fehlschlag das Vertrauen der Menschen in den Bevölkerungsschutz gefährden könnte. Mit Blick auf die komplexen technischen Anforderungen des künftigen Warnmixes ist es jedoch richtig, mit einem neuen Bundeswarntag in die Offensive zu gehen und zu betonen, dass die Systeme getestet werden. Derartige Übungen sind wichtig, um den Bevölkerungsschutz in Deutschland zu verbessern.

30.09.2022